Bürogemeinschaft
Wir verstehen uns als Dienstleister unserer Mandanten. Dabei liegt in den Rechtsgebieten des Bau- und Architektenrechts, des Arbeitsrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Erbrechts und des Familienrechts von Beginn an der Schwerpunkt unserer Arbeit.
Als Dienstleister aufzutreten bedeutet für uns, unsere Arbeit nicht auf rechtliche Ausführungen zu beschränken, sondern unter Berücksichtigung der Vorgaben, Voraussetzungen, Zwänge und nicht zuletzt kaufmännischen Interessen unserer Mandanten praktikable und machbare Ergebnisse bzw. Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Damit dies uns stets in hohem Maße gelingt, nehmen wir regelmäßig an Fachveranstaltungen und Fortbildungen teil. Zudem stehen wir als Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte in regem Austausch und Kooperation mit einer Vielzahl von Kollegen und stellen uns nicht zuletzt als Dozenten in Fachvorträgen auch den praktischen Fragen dem Zuhörerkreis.
Eine auf die konkreten Interessen des Mandanten zugeschnittene interdisziplinäre Zusammenarbeit der Sozietät mit Wirtschaftsprüfern, Unternehmens- und Steuerberatern, Notariaten sowie namhaften Kreditinstituten und Versicherungen ist Teil unserer erfolgsorientierten Arbeitsweise.