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Rechtsanwalt Volker Hirsch

Kompetenzfelder

Privates Baurecht und Architektenrecht
  • Vertragsgestaltung, Vertrags- abschluss und
    Vertragsabwicklung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B sowie Architektenverträgen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzforderungen nebst Durchführung von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
  • baubegleitende Beratung und Vertretung von der Baugnehmigung bis nach Abnahme des Vorhabens
  • baubegleitende Rechtsberatung im Rahmen Nachtragsmanagement und Sicherung von Forderungen (Sicherheiten nach § 648a BGB, Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungshypotheken)
  • Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren
  • öffentlichen und privatrechtlichen Vergabeverfahren
 
Öffentliches Baurecht
  • Beratung und Vertretung im Bereich Baulanungs- und Bauordnungsrecht eingeschlossen Baugenehmigungsverfahren
 
Grundstücksrecht und Erbrecht
  • Beratung und Vertretung bei Vorbereitung Abschluss von Grundstückskaufverträgen eineschließlich Bauträgerverträgen
  • Beratung und Vertretung in Fragen von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-, Wege- bzw. Fahrrechten) und Grundstücksgrenzfragen

Vita

 
  • Universität Leipzig, 1981; Rechtsanwalt seit 1990
  • bis 1990 tätig als Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung in Bauunternehmungen
  • als Rechtsanwalt zugelassen beim Landgericht Dresden und vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einschließlich Kammergericht Berlin sowie an allen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., Frankfurt/Main

Kontakt

 

Kontakt-Telefon: 0351/88945-22
Sekretariat: Marie Richter

E-Mail:

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