Rechtsanwalt Volker Hirsch
Kompetenzfelder
Privates Baurecht und Architektenrecht
- Vertragsgestaltung, Vertrags- abschluss und
Vertragsabwicklung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B sowie Architektenverträgen - außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzforderungen nebst Durchführung von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
- baubegleitende Beratung und Vertretung von der Baugnehmigung bis nach Abnahme des Vorhabens
- baubegleitende Rechtsberatung im Rahmen Nachtragsmanagement und Sicherung von Forderungen (Sicherheiten nach § 648a BGB, Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungshypotheken)
- Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren
- öffentlichen und privatrechtlichen Vergabeverfahren
Öffentliches Baurecht
- Beratung und Vertretung im Bereich Baulanungs- und Bauordnungsrecht eingeschlossen Baugenehmigungsverfahren
Grundstücksrecht und Erbrecht
- Beratung und Vertretung bei Vorbereitung Abschluss von Grundstückskaufverträgen eineschließlich Bauträgerverträgen
- Beratung und Vertretung in Fragen von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-, Wege- bzw. Fahrrechten) und Grundstücksgrenzfragen
Vita
- Universität Leipzig, 1981; Rechtsanwalt seit 1990
- bis 1990 tätig als Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung in Bauunternehmungen
- als Rechtsanwalt zugelassen beim Landgericht Dresden und vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einschließlich Kammergericht Berlin sowie an allen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., Frankfurt/Main
Kontakt
Kontakt-Telefon: 0351/88945-22
Sekretariat: Marie Richter
E-Mail: