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Rechtsanwälte

„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Erbrecht

Gerade in den nicht nur rechtlich komplizierten, sondern häufig auch menschlich problematischen erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, mit Augenmaß, Sensibilität und wirtschaftlicher Weitsicht differenziert an die Lösung heranzugehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung und Gestaltung von Testamenten
  • Testamentsvollstreckung
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft
  • Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Erbschaftsteuer-Erklärungen
  • Schenkungsteuer-Erklärungen
  • Vertretung vor Behörden, Gerichten und Finanzamt

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