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Rechtsanwälte

„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht sind alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen, wobei die gesetzliche Grundlage überwiegend durch die Vorschriften und Regelungen des BGB bestimmt werden.

  • Beratung und Vertretung bei Vorbereitung Abschluss von Grundstückskaufverträgen eineschließlich Bauträgerverträgen
  • Beratung und Vertretung in Fragen von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-, Wege- bzw. Fahrrechten) und Grundstücksgrenzfragen

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