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Rechtsanwälte

„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Arbeitsrecht

Wir stehen unseren Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowohl beratend, als auch bei der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen zur Seite. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

  • Gestaltung und Entwicklung von Arbeitsverträgen
  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
  • Tarifvertragsrecht
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Gestaltung und Entwicklung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor den (Landes-/Bundes-) Arbeitsgerichten sowohl in Klageverfahren als auch in Beschlussverfahren

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