Im Grundstücksrecht sind alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen, wobei die gesetzliche Grundlage überwiegend durch die Vorschriften und Regelungen des BGB bestimmt werden.
- Beratung und Vertretung bei Vorbereitung Abschluss von Grundstückskaufverträgen eineschließlich Bauträgerverträgen
- Beratung und Vertretung in Fragen von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-, Wege- bzw. Fahrrechten) und Grundstücksgrenzfragen